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Ostschweiz Wie stark dürfen die Erbschaftssteuern ansteigen?

Das Glarner Verwaltungsgericht musste sich Ende 2015 mit der Erbschaftssteuer beschäftigen. Die Frage: Ist die Progression zu steil angesetzt? Das Verwaltungsgericht stützt zwar den Kanton, regt aber eine Überprüfung des Steuergesetzes an. Nun wird ein Entscheid des Bundesgerichts erwartet.

Im konkreten Fall zogen zwei Cousins vor Verwaltungsgericht. Sie beklagten, dass die Progression im Glarner Steuergesetz zu steil angesetzt sei. So müsse ein Erbe bei einem Nachlass von 200'000 Franken dem Kanton rund 23'000 Franken Steuern bezahlen, bei einem Erbe von 200'001 Franken betrage die Steuer – wegen der Progression – jedoch 34'500 Franken. Dies verletze die Rechtsgleichheit.

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Fragezeichen bei der Progression (02.02.2016)
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«Differenzierter ausgestalten»

Ende Jahr hat das Glarner Verwaltungsgericht entschieden und den Kanton bei der Auslegung des Steuergesetzes bzw. der Progression gestützt, berichtet die «Südostschweiz». Das Gericht regt aber in seinem Urteil an, die Bemessung der Erbschaftssteuer «differenzierter auszugestalten».

Bundesgericht muss nun entscheiden

Die beiden Erben haben das Urteil inzwischen an das Bundesgericht weitergezogen. Finanzdirektor Rolf Widmer will nun dessen Entscheid abwarten und dann prüfen, ob es eine Anpassung im Gesetz brauche. Gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz betont Rolf Widmer: «Das Verwaltungsgericht sagt, dass die Erbschaftssteuer nur in Einzelfällen stossend ist. Das zeigt sich an der Tatsache, dass die Bestimmung, von der wir reden, noch nie Anlass zu irgendwelchen Beanstandungen gegeben hat.»

Das Glarner Steuergesetz wurde 2001 total revidiert.

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