Es war ein Medien-Spektakel: Die ganze Solothurner Kantonsregierung musste am 5. Januar 1984 vor dem Amtsgericht antraben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Annahme von verbotenen Geschenken. Ein bisher einmaliger Vorgang in der Schweizer Geschichte.
Das Urteil: Die Solothurner Regierung wurde am 5. Januar 1984 freigesprochen. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich die Solothurner Regierung von dieser Reise habe beeinflussen lassen, so der Richter. Die Regierung habe ihre (positive) Haltung zur Kernenergie und zum AKW Gösgen wegen dieser Reise nicht geändert.
Die Folgen: Trotz Freispruch - die Anklage, der Prozess und die Berichterstattung darüber hatten eine nachhaltige Wirkung. Kurze Zeit später erliess die Solothurner Regierung Richtlinien zur Teilnahme an Anlässen, welche von der Wirtschaft bezahlt werden. Später wurden auch die Bundesgesetze zur Korruption verschärft. Die enge Verflechtung von Wirtschaft und Politik wurde zum gesellschaftspolitischen Thema.
«Das Spanienreisli steht noch heute als Begriff dafür, dass jemand käuflich ist», sagt der ehemalige Solothurn-Korrespondent von Radio SRF, Alwin Gasser. «Auch wenn die Regierung freigesprochen wurde, es blieb etwas haften.»
SRF1, Regionaljournal 06.32 Uhr