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Zentralschweiz Asylunterkünfte auch ausserhalb der Bauzonen möglich

Viele Gemeinden haben Mühe, Unterkünfte für Asylsuchende zu finden. Der Kanton Luzern zeigt nun Möglichkeiten auf, wie das auch ausserhalb der Bauzonen möglich ist. Neuenkirch zum Beispiel will auf einem Parkplatz eine Containersiedlung bauen.

Das Gesetz biete durchaus den nötigen Spielraum dafür, sagt Mario Conca, Leiter der Abteilung Baubewilligungen bei der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft: «Im Sinne von Notmassnahmen legen wir diesen Spielraum zugunsten der Gemeinden aus.»

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Asylunterkünfte ausserhalb der Bauzonen (6.10.2015)
03:34 min
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Weitere Heime vorhanden

Deshalb sei es beispielsweise möglich in ehemaligen Wohnheimen Asylsuchende unterzubringen, auch wenn diese ausserhalb der Bauzonen liegen. «Eine Asylunterkunft ist der Wohnnutzung durch Pensionäre gleichgestellt, was die gesetzlichen Vorschriften angeht», sagt Mario Conca.

Ein Beispiel dafür sei das frühere Wohnheim in Fischbach, das als Asylunterkunft genutzt werden soll. Der Fall ist vor Bundesgericht hängig. Im Kanton Luzern gebe es noch eine Handvoll solcher Heime oder auch frühere Militärunterkünfte, die sich dafür eigneten.

Container-Siedlung in Neuenkirch

Weiter bestehe die Möglichkeit, ausserhalb der Bauzonen befristete Wohncontainer zu bewilligen, sagt Conca: «Diese Flächen sollen aber nicht auf der grünen Wiese liegen, sondern möglichst nahe bei einer Bauozone.» Zudem müssten die Grundstücke gut erschlossen sein.

Ein solches Projekt besteht in der Gemeinde Neuenkirch. Sie will einen Parkplatz umnutzen und darauf eine Containersiedlung bauen. Beim Kanton ist man damit einverstanden. «Eine befristete Umnutzung ist möglich», sagt Mario Conca.

Das nicht eingezonte Grundstück gehört der Gemeinde und ist gut erschlossen, mit Kanalisation und Strom, zudem liegt eine Bushaltestelle gleich daneben. «Für uns ist das der ideale Standort», sagt deshalb Jim Wolanin, Sozialvorsteher der Gemeinde Neuenkirch.

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