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Zentralschweiz Auch Schwyz soll nach dem «Doppelten Pukelsheim» wählen

Die 100 Sitze im Kantonsrat müssen in Zukunft in einem neuen Wahlverfahren vergeben werden. Die Schwyzer Regierung schlägt dem Parlament das Verfahren des «Doppelten Pukelsheim» vor.

So wie Nidwalden und Zug muss auch der Kanton Schwyz ein neues Wahlsystem einführen. Das Bisherige lässt sich nicht vereinbaren mit dem Bundesrecht. Bei den nächsten Wahlen 2016 soll das Kantonsparlament nach dem «Doppelten Pukelsheim» gewählt werden.

Audio
Interview mit Regierungsrat André Rüegsegger (23.6.204)
03:20 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 20 Sekunden.

Dieses Wahlverfahren habe am meisten Vorteile: «Wir sind überzeugt, dass dieses System die politischen Kräfteverhältnisse und die gesellschaftlichen Strömungen im Kanton gerechter abbildet als andere», sagt Justizdirektor André Rüegsegger gegenüber Radio SRF.

Mit diesem Verfahren werden zuerst die 100 Mandate des Kantonrats auf die Parteien gemäss ihrer kantonalen Wählerstärke verteilt. Anschliessend folgt die Unterzuteilung: Jede Partei erhält die Anzahl Mandate, die ihrer Wählerstärke entspricht. Aber auch jede Gemeinde bekommt so viel Mandate, wie ihr aufgrund des Bevölkerungsanteils zustehen. Mindestens ein Sitz ist garantiert.

Die Schwyzer Regierung schlägt dem Kantonsrat ausserdem vor, die Majorz- als auch die Proporzinitiative abzulehnen.

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