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Zentralschweiz Aussichtsraum im «Park Tower»: Stadtrat setzt Schiedsgericht ein

Neues Kapitel in der Auseinandersetzung rund um die Nutzung des Gesellschaftsraumes in der obersten Etage des neuen «Park Tower» beim Bahnhof in Zug. Ein Schiedsgericht soll die Meinungsverschiedenheiten aus der Welt schaffen.

Im mit 81 Meter höchsten Gebäude der Stadt Zug soll das oberste Geschoss für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Das hatte die Stadt mit der Bauherrin, der Peikert Immobilien AG, 2009 vereinbart und so im Bebauungsplan festgelegt. Die ersten Mieter ziehen ab Frühjahr in den «Park Tower» ein.

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Schiedsgericht soll entscheiden (22.1.2014)
00:31 min
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Zum Betriebskonzept im obersten Geschoss gab es jedoch Meinungsverschiedenheiten. Diese hätten trotz mehreren Verhandlungen nicht aus der Welt geschafft werden können. Der Stadtrat habe deshalb beschlossen, ein Schiedsgericht einzusetzen, wie die Stadt Zug in einer Mitteilung schreibt

Als Schiedsrichter stellen die Stadt und die Peikert Immobilien AG je eine Fachperson. Bis zum Entscheid tritt ein provisorisches Betriebsreglement in Kraft. Dieses sieht vor, dass der Gesellschaftsraum an Wochentagen von 10 bis 22 Uhr für die Bevölkerung zugänglich ist.

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