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Botschaften ausgetauscht Seelsorger der Luzerner Haftanstalt Grosshof entlassen

Der 64-Jährige wird wegen Begünstigung und versuchten sexuellen Handlungen mit einer bedingten Geldstrafe belegt.

Der Seelsorger wurde nach Hinweisen am 31. August festgenommen. Er sass 19 Tage in Untersuchungshaft, wie Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Der Kanton hat dem Diakon, der in einem 15-Prozent-Pensum angestellt war, per 15. September gekündigt.

Kopp bestätigte Medienberichte, wonach der Mann zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof ausgetauscht habe.

Zudem versuchte der katholische Seelsorger eine Insassin zweimal zu sexuellen Handlungen zu drängen. Laut Strafbefehl verlangte er sexuelle Gegenleistungen dafür, dass er eine Busse für sie bezahlte.

Der Mann wurde zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 4000 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 6560 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Verurteilte keine Einsprache erhoben hat.

Das stellt einen schweren Vertrauensbruch dar und einen schweren Missbrauch seiner Funktion.
Autor: Gino Lohristv. Leiter Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Kanton Luzern

Die Seelsorger – ein katholischer, ein reformierter und ein Imam – könnten in der Justizvollzugsanstalt frei verkehren, sagt Gino Lohri, der stellvertretende Leiter der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug beim Kanton Luzern auf Anfrage von Radio SRF.

Sicherheitskonzept wird überprüft

«Wir haben keinen Einfluss und Kontrolle über diese Kontakte», sagt Lohri. In diesem Rahmen seien die Delikte verübt worden. «Das stellt natürlich einen schweren Vertrauensbruch dar und einen schweren Missbrauch seiner Funktion.»

Als Massnahme werde nun das Sicherheitskonzept überprüft und allenfalls angepasst. Zudem gäbe es keine Einzelgespräche mehr zwischen weiblichen Gefangenen und den Seelsorgern. Inwiefern sich auch Insassen strafbar gemacht hätten, sei Gegenstand der Ermittlungen.

Auch Bistum Basel hat nun Kenntnis vom Fall

Der Verurteilte, der auch in einer Luzerner Gemeinde tätig war, wurde als Sofortmassnahme von jeglicher kirchlichen Tätigkeit freigestellt. Dies sagt ein Sprecher des Bistums Basel auf Anfrage der sda. Das Bistum hatte dem Mann 2012 die Missio für seinen Auftrag im Grosshof vergeben. Er wird nun von Felix Gmür, Bischof von Basel, angehört, der anschliessend über die definitiven Sanktionen entscheidet. Laut dem Sprecher ist kein anderer Fall bekannt, bei dem ein katholischer Seelsorger in einem Gefängnis Delikte verübt habe.

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