Im Zentrum von Bürglen kann ein rund 200 Meter langer Abschnitt der Kantonsstrasse mit Tempo 30 signalisiert werden. Das Urner Obergericht hat Beschwerden gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt und einen Entscheid des Regierungsrates gestützt.
Auf der kurvigen Klausenstrasse durch das Dorf Bürglen kam es wegen geringen Sichtweiten immer wieder zu Streifkollisionen. Die Baudirektion Uri ordnete deshalb die Einrichtung einer Tempo-30-Zone an.
Die Urner Regierung lehnte eine Beschwerde mit der Begründung ab, dass der Zeitverlust wegen der Tempobeschränkung gering sei. Dagegen sei der Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer sehr hoch.
Bei diesem Entscheid stützte sich der Regierungsrat auf ein Gutachten. Das Obergericht teilte am Mittwoch mit, dass gegen diese Einschätzung keine triftigen Gründe vorlägen.
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