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Vorsätzliche Tötung oder Mord? Bundesgericht muss Tötung in Schattdorfer «Mühle» beurteilen

Die Urner Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil des Obergerichts nicht und zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.

Der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz bestätigte am Dienstag eine Meldung verschiedener Medien, dass er den Fall ans Bundesgericht weiterziehen wolle. Er sei nach wie vor der Überzeugung, dass es ein Raubmord gewesen sei.

Skrupellosigkeit nicht erwiesen

So hatte es auch das Landgericht Uri gesehen. Es hatte den Beschuldigten 2015 wegen Mordes und Diebstahls zu 16 Jahren verurteilt. Doch das Urner Obergericht reduzierte die Strafe im März 2017 auf zwölf Jahre Gefängnis.

Das Obergericht argumentierte, dass die Skrupellosigkeit nicht zweifelsfrei erwiesen sei, deshalb sei die Tötung nicht als Mord, sondern als vorsätzliche Tötung einzustufen.

Der Tathergang

Die Tat geht auf das Jahr 2013 zurück. Der Beschuldigte ging damals nach einem Besuch in der «Mühle» zu seinem Roller, holte ein 20 Zentimeter langes Messer aus dem Handschuhfach, besuchte das Grab seines Vaters und kehrte zum Restaurant zurück. Dort tötete er den Wirt mit über zehn Messerstichen und nahm eine Tasche mit den Tageseinnahmen der Beiz mit.

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