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Zentralschweiz CKW reicht Beschwerde ein beim Bundesverwaltungsgericht

Die Centralschweizerischen Kraftwerke CKW wehren sich gegen eine Teilverfügung der Eidgenössischen Elektrizitäts- kommission ElCom. Die Kommission ist der Ansicht, die CKW hätten falsche Energiekosten und Tarife berechnet. Die CKW winkt ab.

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CKW zieht ElCom-Entscheid weiter (Marian Balli, 4.6.2013)
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Die CKW reichen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen die Teilverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom. Die ElCom hatte Mitte April entschieden, dass sie die deklarierten Energiekosten für das Geschäftsjahr 2008/09 nicht vollständig anerkennt. Die ElCom war der Ansicht, die CKW hätte in der Grundversorgung zu hohe Energiekosten und falsche Tarife berechnet. Sie verlangte, die CKW müsste ihre Tarife senken.

Die CKW ist der Ansicht, sie habe die Energiekosten für das betreffende Geschäftsjahr gesetzeskonform berechnet und eingereicht. Die CKW habe «zu keiner Zeit, weder bei den Netz- noch bei den Energietarifen, zu hohe Stromtarife in Rechnung gestellt», sagt Simona Gambini, CKW-Mediensprecherin. Für die Stromkonsumenten habe das Urteil keinen Einfluss, sagt Simona Gambini  weiter, da es sich um einen Berechnungstarif handle.

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