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Flugplatz Buochs Der Abstimmungs-Termin in Nidwalden bleibt

Die Nidwaldner Regierung bleibt dabei: Bei der Abstimmung über den Flugplatz Buochs wird kein Gegenvorschlag vorgelegt.

  • Der Kanton Nidwalden will sich mit 10 Millionen Franken bei der Betreiberin des Flugplatzes Buochs beteiligen.
  • Die Regierung stellt klar: Der Abstimmungstermin am 26. November 2017 bleibt bestehen und es kommt auch kein Gegenvorschlag dazu.
  • Eine Gruppe von Nidwaldner Landräten wünscht sich, dass auch eine zweite günstigere Variante zur Abstimmung kommt.
  • Juristisch ist die Sachlage klar: Die Verfassung des Kantons Nidwalden lässt bei Finanzbeschlüssen keinen Gegenvorschlag zu.
  • Stimmen die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner der Vorlage am 26. November zu, ist es aber möglich, nachher nochmals über eine zweite Variante abstimmen zu lassen.

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