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Zentralschweiz Der Kanton Obwalden will die Erbschaftssteuer abschaffen

Im Kanton Obwalden soll ab 2017 niemand mehr Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen müssen. Der Kantonsrat hat sich am Donnerstag deutlich hinter die Abschaffung gestellt. Er hofft, dass damit mehr Vermögende in den Kanton ziehen und so die Steuereinnahmen steigen.

Obwalden verzichtet bereits heute bei Erbschaften und Schenkungen im engeren Familienkreis auf eine Erbschaftssteuer. Nun soll diese im Sinn einer Gleichbehandlung generell abgeschafft werden. Darum schlug die vorberatende Kommission im Parlament vor, auch die Schenkungssteuern abzuschaffen.

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Voten aus dem Obwaldner Landrat zur Erbschaftssteuer (10.03.2016)
02:13 min
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Der Regierungsrat hatte zunächst vorgeschlagen, die Steuerbefreiungen lediglich anzupassen und auszudehnen. Er stellte sich aber hinter den Vorschlag der Kommission.

Die Revision bedeutet für den Kanton Mindereinnahmen von total über einer Million Franken. Die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung statt. Zudem wird das Geschäft noch dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

Hoffnung auf reiche Zuzüger

Kommissionssprecher Klaus Wallimann (CVP) erklärte am Donnerstag, mit der Abschaffung der Erbschaftssteuern würde rund 1 Prozent aller Steuereinnahmen wegfallen. Dieser Ausfall solle in zwei bis drei Jahren durch Zuzüge kompensiert werden. Mit der Abschaffung steigere der Kanton seine Steuer-Attraktivität.

Finanzdirektor Hans Wallimann (CVP) erklärte, nur schon mit einer Handvoll zusätzlicher reicher Steuerpflichtigen würden die Einnahmeausfälle kompensiert.

SP und CSP lehnen die Abschaffung grundsätzlich ab

SP und CSP wollten gar nicht auf die Vorlage eintreten. Ihr Antrag auf Nichteintreten unterlag aber mit 37 gegen 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eva Morger (SP) sagte, Obwalden erhebe nur moderate Schenkungssteuern. Es bringe nichts, den Steuerwettbewerb noch mehr anzuheizen.

Auch Leo Spichtig (CSP) verteidigte das geltende Steuergesetz. Bei Sparpaketen werde dort gekürzt, wo sich die Bürger am wenigsten wehren könnten. Hingegen würden Gutverdienende und Vermögende begünstigt.

In der Schweiz kennt einzig der Kanton Schwyz keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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