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Zentralschweiz Der Kanton Zug will die Feuerwehrpflicht abschaffen

Der Feuerwehrdienst soll im Kanton Zug künftig freiwillig werden. Der Regierungsrat will mit dem teilrevidierten Feuerschutzgesetz die Feuerwehrpflicht und die Ersatzabgabe aufheben.

Die Zuger Regierung hat 2011 vom Parlament den Auftrag erhalten, die Feuerwehrpflicht zu überarbeiten. Die Vorlage der Zuger Regierung setzt auf Freiwilligkeit und verzichtet auch auf Ersatzabgaben. «Ein Feuerwehrzwang via Gesetz ist nicht mehr zeitgemäss», sagt Sicherheitsdirektor Beat Villiger gegenüber SRF.

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Abschaffung Feuerwehrpflicht (12.9.13)
02:09 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 9 Sekunden.

Die bisherigen Ersatzabgaben in der Höhe von rund 3,5 Millionen Franken würden wegfallen. Die Feuerwehrausgaben würden gemäss den Vorstellungen des Regierungsrates mit den ordentlichen Gemeinde- und Kantonssteuern finanziert.

«Es könnte für Feuerwehren schwieriger werden, wenn sie Ausgaben haben und bei der Gemeinde budgetieren müssen», sagt Beat Villiger. Auf der anderen Seite sei die Feuerwehrpflicht überholt und nicht nötig.

Bereits bei der ersten Diskussion im Zuger Kantonsrat war die Feuerwehrpflicht sehr umstritten. Widerstand ist vor allem von den Feuerwehren und teilweise auch von den Gemeinden zu erwarten. Bis zum 6. Dezember können Interessierte Stellung nehmen.

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