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Zentralschweiz «Die externe Untersuchung im Fall Walker ist kein Sinneswandel»

Im Mordversuchsfall des Erstfelder Barbetreibers lässt die Urner Regierung die Polizeiarbeit nun doch extern untersuchen. Sie habe den Zuger alt Regierungsrat und Anwalt Hanspeter Uster mit der Begutachtung beauftragt, sagte die Vorsitzende der Urner Regierung Heidi Z'graggen.

Frau Landammann Heidi Z'graggen bestätigte auf Anfrage entsprechende Recherchen der «Neuen Urner Zeitung» vom Donnerstag. Der Spezialist Hanspeter Uster soll unter anderem klären, ob Urner Polizisten bei den Ermittlungen gegen einen Erstfelder Barbetreiber gegen die damals geltende Ausstandsgesetzgebung verstossen hätten.

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Heidi Z'graggen zur externen Untersuchung (09.04.2015)
04:10 min
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Die Urner Polizei sieht sich Kritik ausgesetzt, wonach es bei den Ermittlungen gegen den Barbetreiber, der einen Auftragskiller auf seine damalige Frau angesetzt haben soll, zu Ungereimtheiten gekommen ist.

Der leitende Spurenermittler in dem Fall soll befangen gewesen sein. Er war zuvor 2006 nach einem Privatbesuch in der Erstfelder Bar wegen Pöbeleien in ein Strafverfahren mit dem Barbetreiber verwickelt gewesen.

Bundesgericht äusserte sich nicht zu Ausstand

Obschon der Urner Sicherheitsdirektor Beat Arnold (SVP) im November 2014 sagte, es habe keine Veranlassung bestanden, den entsprechenden Polizeimitarbeiter in den Ausstand zu versetzen, handelt der Urner Regierungsrat nun. Die Regierung sei zum Schluss gekommen, dass eine neutrale, objektive Beurteilung für alle Beteiligten sinnvoll sei, sagte Frau Landammann Heidi Z'graggen.

Vor allem auch, weil das Bundesgericht im Dezember 2014 das Urteil des Obergerichts zwar aufgehoben, die Frage der Befangenheit respektive der Ausstandspflicht aber offen gelassen hatte. «In diesem Sinne ist die externe Untersuchung kein Sinneswandel der Regierung», so Heidi Z'graggen im Gespräch mit Radio SRF.

Ziel der externen Begutachtung sei die Analyse der Ereignisse und der Handhabung des Ausstands sowie die diesbezügliche regierungsrätliche Beurteilung. Uster soll auch zukunftsgerichtete Massnahmen aufzeigen für die Einhaltung von Ausstandsfragen. Zwar seien diese nach heutiger Rechtslage klar geregelt, sagte Z'Graggen. Dennoch wolle die Regierung wissen, ob es zusätzliche Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden gebe. Auch im Sinne der Qualitätssicherung. Usters Ergebnisse werden laut Z'Graggen im kommenden September erwartet. Gleichzeitig untersucht die Staatspolitische Kommission des Landrats den Fall.

Urner Obergericht muss erneut urteilen

Die Geschichte um den Erstfelder Barbetreiber nahm seinen Anfang im Januar 2010. Damals soll der Mann ausserhalb seines Lokals auf einen Gast geschossen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner Ehefrau in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.

Im September 2013 verurteilte das Urner Obergericht den Erstfelder wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Das Bundesgericht hiess im Dezember 2014 eine Beschwerde gegen dieses Urteil in zwei Punkten gut. So darf das Urner Obergericht nun bei der Neubeurteilung des Falles eine DNS-Spur auf einer Patronenhülse nicht verwenden, und es muss weitere Anstrengungen unternehmen, um einen Hauptbelastungszeugen ausfindig zu machen.

Seit Ende Januar 2015 ist der Barbetreiber, der die letzten vier Jahre in Sicherheitshaft auf ein rechtskräftiges Urteil wartete, auf freiem Fuss. Das Obergericht Uri hiess eine Beschwerde des Angeklagten gut und ordnete unter Auflagen die sofortige Haftentlassung an. Wann das Urner Obergericht den Fall erneut beurteilt, ist noch unklar.

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