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Zentralschweiz «Ein- und ausstempeln» per Fingerabdruck ist nicht zulässig

Auch 2014 ging dem Datenschützer des Kantons Zug die Arbeit nicht aus. Im Gegenteil, wie er in seinem Tätigkeitsbericht schreibt. Ein Fall sticht besonders ins Auge.

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Die Argumente von Datenschützer René Huber (03.12.2014)
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Ein Angestellter meldete sich beim Zuger Datenschützer und beschwerte sich darüber, dass er neuerdings per Fingerabdruck die Arbeitszeit erfassen müsse. Datenschützer René Huber ging der Sache nach und kommt zum Schluss: Das geht nicht!

Verlust der Kontrolle

Im konkreten Fall geht es sich um einen Arbeitgeber, der vom Kanton Zug ein Mandat hat. «Deshalb gelten für ihn die selben Datenschutzbestimmungen, wie für die Zuger Verwaltung. Und deshalb bin ich überhaupt zuständig», erläutert Datenschützer Huber.

Die Angestellten wüssten nicht, was mit ihren Fingerabdrücken, welche sie tagtäglich einscannten, geschehe. «Im schlimmsten Fall gelangen sie als Kopie ins Internet und können missbraucht werden. Dann haben die Betroffenen ein Problem.»

Diese Art von Arbeitszeitkontrolle ist unverhältnismässig und nicht zulässig.
Autor: René Huber Datenschützer Kanton Zug

In seinem Tätigkeitsbericht zeigt der Zuger Datenschützer auch die Fülle von Datensammlungen auf: Ende 2014 existierten im Kanton Zug 1463 Datensammlungen über die Einwohnerinnen und Einwohner. Mit 849 solcher Sammlungen sind die Gemeinden die eifrigsten Sammler. Die kantonale Verwaltung führt 302 und die katholische Kirche 92 Datensammlungen. Die heutige Technik ermögliche grenzenloses Sammeln, Verbinden, Auswerten und Speichern von Daten.

Der Tätigkeitsbericht 2014 war der letzte von Datenschützer René Huber. Er tritt Ende Jahr nach 15 Jahren zurück und wird selbstständiger Datenschutz-Berater in Zürich. Auf ihn folgt Claudia Mund. Sie war unter anderem juristische Mitarbeiterin beim Datenschutzbeauftragten des Bundes und des Kantons Zürich.

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