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Erfolg für Umweltverbände Luzerner Gericht bremst Wasserkraftwerk in der Lammschlucht

Die Baubewilligung und die Konzession für ein Wasserkraftwerk an der Waldemme sind nicht rechtens.

  • Das Luzerner Kantonsgericht heisst eine Beschwerde mehrerer Umweltverbände und Fischer gut.
  • Das Gericht wertet die Lammschlucht (zwischen Flühli und Schüpfheim) als besondere Landschaft. Die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen sei unvollständig.
  • Die Centralschweizerischen Kraftwerke CKW wollen mit dem geplanten Wasserkraftwerk Strom für rund 4200 Haushalte produzieren.
  • Das Projekt geht nach dem Urteil zurück an den Regierungsrat, der es neu beurteilen muss .
Die Waldemme fliesst durch eine Felsenschlucht.
Legende: Die Lammschlucht zwischen Flühli und Schüpfheim gehört zu den Naturschönheiten des Entlebuchs. zvg wwf, Richard Stadelmann

2012 reichten die Centralschweizer Kraftwerke CKW ein Konzessions- und Baugesuch ein für ein Wasserkraftwerk an der Waldemme zwischen Matzenbach in Flühli und Chlusboden in Schüpfheim. 2016 bewilligten die Gemeinden den Bau, der Luzerner Regierungsrat erteilte die Konzession.

Dagegen erhoben WWF, Aqua Viva, Pro Natura sowie der Fischereiverband Verwaltungsrechtsbeschwerde. Dieser hat das Luzerner Kantonsgericht nun stattgegeben.

Audio
Unterschiedliche Reaktionen auf das Urteil des Luzerner Kantonsgericht
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 02.03.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 11 Sekunden.

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