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Kritik an Urner Regierung im Fall Walker
Aus Schweiz aktuell vom 15.04.2015.
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Zentralschweiz Fall Walker: Kommission kritisiert Polizei und Regierung

Die Urner Polizei hat bei den Ermittlungen im Mordversuchsfall Walker der Unparteilichkeit zu wenig Beachtung geschenkt. Zu diesem Schluss kommt die Staatspolitische Kommission des Landrats. Die Regierung sieht die meisten Forderungen der Kommission als bereits erfüllt.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass seitens der Polizeispitze den Vorschriften der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Verfahren zu wenig Beachtung geschenkt worden war.

In ihrem Bericht fordert sie von der Regierung Massnahmen und neue Weisungen. Die Kommission hatte im Herbst 2014 nach Vorwürfen an die Polizei die Untersuchung aufgenommen.

Kritik am Verhalten der Regierung

Daneben kritisiert die Kommission das Verhalten der Regierung. Diese habe zu Unrecht keine Massnahmen zur Untersuchung der damaligen Ereignisse und zur Klärung der Ausstandsfrage durch eine unabhängige Stelle unternommen.

Sicherheitsdirektor Beat Arnold, SVP, hatte im November 2014 gesagt, es habe keine Veranlassung bestanden, den entsprechenden Polizeimitarbeiter in den Ausstand zu versetzen.

Das sieht die Kommission anders: Es sei im öffentlichen Interesse, sowohl die Ausstandsfrage als auch das Verhalten der Vorgesetzten zu klären. Damit solle das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Polizei wiederhergestellt werden. Die Kommission verlangt vom Regierungsrat, dass er bis am 31. Mai einen Bericht über die ergriffenen Massnahmen erstattet.

Regierung sieht Forderungen bereits erfüllt

Nach eigener Einschätzung hat die Regierung die Forderungen der Kommission bereits erfüllt.

Vor einer Woche gab sie bekannt, dass sie die Polizeiarbeit im Fall rund um den Urner Barbetreiber extern untersuchen lässt. Sie beauftragte damit den ehemaligen Zuger Justizdirektor und Anwalt Hanspeter Uster. Dieser soll seinen Bericht im Herbst vorlegen.

Die Untersuchung solle nicht nur Auskunft geben über das Vorgefallene, sondern auch zeigen, ob in Zukunft Massnahmen zur Handhabung der Ausstandsfrage nötig sind.

Der Regierungsrat erachte mit dem Auftrag an Uster die Forderungen der Parlamentskommission als weitgehend erfüllt, heisst es in einer Mitteilung.

Polizist stellte Ausstandsgesuch

Medien hatten der Polizei vorgeworfen, dass es bei den seit 2010 laufenden Ermittlungen gegen den Barbetreiber, der einen Auftragskiller auf seine damalige Frau angesetzt haben soll, zu Ungereimtheiten gekommen ist. Der leitende Spurenermittler in dem Fall soll befangen gewesen sein.

Der Polizist war zuvor 2006 nach einem Privatbesuch in der Erstfelder Bar wegen Pöbeleien in ein Strafverfahren mit dem Barbetreiber verwickelt gewesen. Laut Kommission hatte der betroffene Polizist bei seinen Vorgesetzten ein Ausstandsgesuch gestellt.

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