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Zentralschweiz Häusliche Gewalt: Skepsis gegen Meldepflicht für Schwyzer Ärzte

Die Schwyzer Regierung will Fachleute im Gesundheitswesen stärker in den Kampf gegen häusliche Gewalt einbinden: Vermutet ein Arzt erhöhte Gewaltbereitschaft im Umfeld von Patienten, soll er dies den Behörden melden müssen. Diese Meldepflicht im neuen Gesundheitsgesetz geht der Kommission zu weit.

Heute müssen Gesundheits-Fachleute den Behörden ausserordentliche Todesfälle melden. Eine Meldepflicht gilt auch bei Hinweisen auf Verbrechen oder sexuelle Gewalt.

Die Regierung will diese Meldepflicht verschärfen: Auch bei einer möglichen Gewaltbereitschaft sollen Fachleute die Behörden einschalten müssen.

In der Vernehmlassung kritisierten Ärzten und Apotheker diese Regelung. Diese Kritik teilt die zuständige Parlamentskommission. Sie befürchtet, dass weitgehende Meldepflichten das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen und den Patienten auch schaden könnten.

«Menschen, die Gewalt erfahren haben, müssen ohne Angst zum Arzt gehen können», erklärt die Präsidentin der Gesundheitskommission, Birgitta Michel-Thenen, gegenüber Radio SRF.

Wenn sie sich nicht behandeln liessen aus Angst, dass ihr Arzt ohne ihr Wissen die Polizei informiert, könnte dies schlimme Folgen haben. Die Kommission ist überzeugt, dass ein Melderecht besser sei. Wichtig sei aber, dass Ärzte sensibilisiert werden auf diese Problematik, damit sie reagieren könnten.

Die Kommission schlägt vor, dass künftig nur für aussergewöhnliche Todesfälle Meldepflicht besteht, wie sie heute mitteilt. Für die bisherigen Meldepflichten - neu auch bei Hinweisen auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft - soll ein Melderecht gelten.

Der Schwyzer Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Juni-Session behandeln.

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