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Zentralschweiz Hochhaus am Luzerner Bundesplatz darf gebaut werden

Am Bundesplatz in der Stadt Luzern soll ein Hochhaus von maximal 35 Metern Höhe gebaut werden dürfen. Nach dem Regierungsrat kommt auch das Luzerner Kantonsgericht zu diesem Schluss. Es hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen die neue Bau- und Zonenordnung abgewiesen.

Das Luzerner Kantonsgericht hält in seinem Urteil fest, dass die planerischen Bedürfnisse der Stadt nach höheren Bauten beim Bundesplatz zweckmässig seien. Die Interessen der Öffentlichkeit und der privaten Eigentümer seien im Rahmen der Ortsplanung sorgfältig abgewogen worden.

Das Gericht weist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde als unbegründet ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Gegen die Hochhauszone wehrten sich mehrere Grundeigentümer und Mieter der betroffenen Parzellen und von Nachbargrundstücken.

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern hatten im Juni 2013 eine Totalrevision der Bau- und Zonenordnung beschlossen. Die Revision sieht vor, dass auf zwei Grundstücken am Bundesplatz ein Hochhaus mit einer Maximalhöhe von 35 Metern gebaut werden kann.

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