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Zentralschweiz Höhere Steuern für Luzerner Gemeinden in Notlagen

Gerät eine Luzerner Gemeinde in eine finanzielle Notlage, kann sie beim Kanton um Unterstützung nachfragen. Allerdings müssen die Gemeinden zunächst die Steuern erhöhen, um vom Kanton Geld zu bekommen. Die Regierung will, dass der Maximalstuerfuss von 2,4 auf 2,6 Einheiten erhöht wird.

Bis Ende 2002 galt im Kanton Luzern für die Gemeinden ein maximaler Steuerfuss von 2,4 Einheiten. 2003 wurde dieser mit dem Inkrafttreten des Finanzausgleichs abgeschafft.

In der Praxis bestand der Maximalsteuerfuss aber fort: Stellte eine in finanzielle Not geratene Gemeinde beim Kanton ein Gesuch für Sonderbeiträge, ging der Kanton bei der Beurteilung weiterhin von einem kommunalen Steuerfuss von 2,4 Einheiten aus.

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Kanton Luzern erhöht Maximalsteuerfuss (25.2.2014)
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Künftig müssen Krisengemeinden ihre Bürger aber stärker zur Kasse bitten, um Hilfe vom Kanton beanspruchen zu können. Die Staatskanzlei teilte mit, dass der Regierungsrat den für solche Fälle geltenden Steuerfuss um 0,2 Einheiten erhöht habe.

Die 2,6 Einheiten seien tragbar, findet der Regierungsrat. Schliesslich sei die Steuerbelastung dank den Steuerfusssenkungen des Kantons seit 2003 gesunken. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Betroffen sind somit auch die fünf Gemeinden, deren Gesuch für Sonderbeiträge noch hängig ist. Es sind dies nach Angaben des Amts für Gemeinden Wolhusen, Menznau, Hasle, Büron und Altwies.

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