Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Flugplatz Beromünster IG Fluglärm blitzt vor Bundesgericht ab

Es bleibt somit beim bisherigen Reglement. Laut Bundesgericht waren die gewünschten Einschränkungen zu unpräzise.

Das Bundesgericht bestätigt somit das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Die IG Fluglärm hatte sich für weniger Flugbewegungen und mehr Einschränkungen am Wochenende eingesetzt. Allerdings hätten die Beschwerdeführer gemäss Bundesgericht ihre Einschränkungen nicht klar beziffert. Dies wäre jedoch nötig gewesen. Nur so könne geprüft werden, ob die wirtschaftlichen Folgen für die Flugfeld-Betreiber zumutbar und verhältnismässig seien.

In seinem Urteil von vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht der IG Fluglärm allerdings in zwei Punkten recht gegeben: Einerseits sollen neu die Betriebszeiten und anderseits ein Verbot für Schwebeflugtrainings mit Helikoptern ins Reglement aufgenommen werden. Dies ist auch die Haltung des Bundesgerichts. Weitere Einschränkungen der Immissionen werde es nicht geben.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel