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Zentralschweiz Im Kanton Uri soll die Filmzensur abgeschafft werden

Seit 50 Jahren kennt der Kanton Uri ein Filmzensur-Gesetz. Dieses ist jedoch veraltet und die zuständige Kommission gibt es nicht mehr. Ein Vorstoss aus dem Kantonsparlament fordert nun die Abschaffung dieses Gesetzes.

Ein alter Zopf soll weg. Das 50-jährige Urner Filmzensurgesetz sei veraltet und nicht mehr zeitgemäss, deshalb gehöre es abgeschafft oder mindestens angepasst. Dies fordert der Urner Landrat Alf Arnold (Grüne Partei) in einem Vorstoss im Parlament. Umso mehr, da es die zuständige Kontroll-Kommission auch nicht mehr gibt.

Audio
Landrat Alf Arnold zur Filmzensur (25.1.2013)
00:56 min
abspielen. Laufzeit 56 Sekunden.

Gemäss dem Urner Filmzensurgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Begleitung ins Kino. Dies gilt auch tagsüber. Zudem sind gewisse Filme erst ab 18 Jahren freigegeben. Jüngere dürfen nur Filme mit einer «einwandfreien Grundhaltung» sehen.

Falls die Regierung dieses veraltete Gesetz streichen möchte, müsste dies an die Urnen. Im Kanton Uri hat bei allen Gesetzesanpassungen das Volk das letze Wort.

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