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Zentralschweiz Informatikprojekt: Luzerner Kantonsspital erhält Recht

2015 Jahr hatte das Spital den Auftrag für ein neues Computersystem vergeben. Einer der leer ausgegangenen Mitbewerber hatte gegen den Entscheid Beschwerde eingereicht. Diese hat das Kantonsgericht Luzern nun abgewiesen.

Das Luzerner Kantonsspital will mit einem neuen papierlosen Computersystem an allen drei Standorten im Kanton (Luzern, Wolhusen und Sursee) die Informationen für die Patientenversorgung sicherstellen. Dafür möchte das Spital ein amerikanisches System für 66 Millionen Franken einkaufen.

Ein Mitbewerber aus Bern hatte bemängelt, dass die eigene eingereichte Offerte zu tief bewertet worden sei und kritisierte die Evaluation insgesamt.

Das Luzerner Kantonsgericht kommt in seinem Urteil nun zum Schluss, dass die Bewertung angemessen und sachlich erfolgt sei. Die Rangierung der Offerten und der sich daraus ergebende Zuschlag an die Erstplatzierte sei korrekt.

Sparargument nicht berücksichtigt

Dem Kantonsspital wurde zudem vorgeworfen, dass es ungeachtet der grossen Sparmassnahmen des Kantons ein 66 Millionen Franken teures System beschaffen wolle. Der Mitbewerber aus Bern hatte mit 8 Millionen Franken selber die günstigste Offerte im Wettbewerb eingereicht.

Das Sparargument berücksichtigte das Gericht bei der Beurteilung des Vergabeentscheids allerdings nicht: Ob und in welchem Umfang ein aus der ordentlichen Verwaltung ausgegliedertes, selbständiges Unternehmen des Kantons sich eine Leistung beschaffen wolle, sei Sache der jeweils zuständigen Leitungsgremien, schreibt das Kantonsgericht.

Weil sich die Offerte des billigsten Anbieters zudem als mangelhaft erwies, sei sie entsprechend tief bewertet worden. ​Das Angebot der Firma aus den USA qualifizierte das Gericht dagegen als vollständig und verständlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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