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Zentralschweiz Kanton Schwyz muss Löhne nachzahlen

Der Kanton Schwyz muss Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit tiefen Salären Lohnerhöhungen für das Jahr 2014 nachzahlen. Diese hatte er im Rahmen des Sparpakets gestrichen - zu Unrecht, hält ein Urteil des Verwaltungsgerichts nun fest.

Die Regierung hatte im Dezember 2013 beschlossen, aus Spargründen ab Anfang 2014 die automatischen Beförderungen in den tiefen Lohnklassen auszusetzen. Dagegen wehrten sich 175 Staatsangestellte mit einer Klage erfolgreich, schreibt der «Bote der Urschweiz».

Das damals gültige Schwyzer Personalgesetz schreibt vor, dass Mitarbeiter in den Anlauf- und Erfahrungsstufen automatisch jedes Jahr befördert werden, ausser die Leistung oder das Verhalten entspricht nicht den Anforderungen. Der Wortlaut im Gesetz sei unmissverständlich und gewähre keinen Spielraum für eine generelle Aussetzung der Beförderungen, schreibt das Verwaltungsgericht.

Das Kantonsparlament ermächtigte die Regierung erst im Mai 2014, den automatischen Stufenanstieg und den Teuerungsausgleich bis längstens 2017 auszusetzen.

Ob die Schwyzer Regierung das Urteil akzeptiert, ist noch offen. Sie will später Stellung nehmen.

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