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Zentralschweiz Kein Verbot für Standaktionen von «radikalen Gruppierungen»

Das Luzerner Stadtparlament will keine schärferen Regeln für die Bewilligung von Standaktionen. Es lehnt einen Antrag aus den Reihen der FDP ab, der ein Verbot für Gruppierungen «mit radikaler Gesinnung» verlangt hatte. Die Mehrheit setzte sich für die Meinungsäusserungsfreiheit ein.

Die Forderung geht auf eine Standaktion des islamischen Zentralrats (IZRS) zurück, durchgeführt von zum Teil ganz verhüllten Frauen. Daran störte sich die FDP-Grossstadträtin Sandra Felder und verlangte per Vorstoss, dass die Bewilligungen künftig restriktiver zu vergeben seien. Doch nur ein Teil ihrer eigenen Fraktion und die SVP unterstützten sie dabei.

Audio
Luzerner Stadtparlament zu Standaktionen (25.09.2015)
01:22 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 22 Sekunden.

Die Mehrheit des Parlaments war der Ansicht, die heutige Bewilligungspraxis genüge. Der IZRS sei in der Schweiz nicht verboten. Solange die rechtsstaatlichen Bedingungen erfülllt seien, zum Beispiel nicht zu Gewalt aufgerufen werde, dürfe man Standaktionen nicht verbieten.

Es gehe um das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit, sagte Michael Zeier von der CVP, dieses dürfe man auf keinen Fall preisgeben.

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