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Zentralschweiz Keine Änderung beim Übertritt ins Kurzzeit-Gymnasium

Luzerner Schüler sollen weiterhin nicht nur nach der 2. Sekundarklasse, sondern auch nach der 3. Sek ins Kurzzeit-Gymnasium übertreten können. Dies hat am Dienstag der Kantonsrat entschieden.

Der Kantonsrat nahm von dem Planungsbericht des Regierungsrates zum Übertrittsverfahren mit 85 zu 22 Stimmen ablehnend Kenntnis. Die Kantonsregierung führte für ihr Vorhaben, das ordentliche Übertrittsverfahren auf die 2. Sekundarklasse zu beschränken, zwei Gründe ins Feld:

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Übertritt von der 3. Sek in Gymi bleibt (4.11.2014)
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Die Lehrpläne des Kurzzeit-Gymnasiums bauten auf denjenigen der 2. Sekundarklasse auf. Ausserdem könnte der Kanton mit dieser Massnahme einige 100'000 Franken sparen. Deshalb wurde die Vorlage in der Sondersession zum Sparpaket «Leistungen und Strukturen II» behandelt.

Alle Fraktionen kritisierten die Pläne der Regierung. Einige der Voten:

  • «Heute wechseln mehr Sekschüler nach der 3. als nach der 2. Klasse ins Kurzzeitgymnasium.»
  • «Eine Einschränkung des Übertrittsverfahrens würde die Jugendlichen in der schwierigen Phase der Berufswahl treffen.»
  • «Der Übertritt nach der 3. Sekundarklasse hat den Vorteil, dass sich die Jugendlichen mehr Zeit lassen könnten.»

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