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Vom Einstempeln beim Umziehen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.12.2019. Bild: Keystone
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Keine einheitliche Regelung Sollen sich Pflegerinnen auf Arbeitszeit umziehen dürfen?

  • Die Spitäler im Kanton St. Gallen haben entschieden, dass sich ihre Mitarbeitenden künftig auf Arbeitszeit umziehen dürfen.
  • Es ist eine Frage, welche die Gesundheitsbranche seit langem beschäftigt.
  • Bis jetzt haben die wenigsten Schweizer Spitäler eine solche Regelung. Auch die Zentralschweiz ist im Hintertreffen.

Das Gesetz ist eigentlich ziemlich klar: Jegliche Arbeitsvorbereitung, die aus Hygienegründen am Arbeitsplatz geschehen muss, gilt als Arbeitszeit. So stellt es das Staatssekretariat für Wirtschaft klar. Doch, weil dieses Recht noch nirgends eingeklagt wurde und es deshalb keinen Präzedenzfall gibt, ist nicht klar, welche Berufe genau davon betroffen sind.

«Zwei Wochen zusätzliche Arbeitszeit»

Auch die Gesundheitsbranche tut sich noch immer schwer mit diesem Gesetz. In den wenigsten Spitäler kann sich das Pflegepersonal oder die Ärztinnen und Ärzte während Arbeitszeit umziehen – obwohl saubere und einheitliche Kleidung Pflicht ist. Auch die Zentralschweizer Spitäler sind im Hintertreffen. In der Region gilt noch nirgends eine entsprechende Regelung.

Dass sich das ändert, dafür setzt sich die Gewekerkschaft VPOD ein. Regionalsekretärin Viviane Hösli meint, «pro Tag verschenken die Mitarbeitenden 20 Minuten eigentliche Arbeitszeit. Aufs Jahr gerechnet sind das zwei Wochen».

Zumindest gebe es positive Signale von den Spitälern. «An diversen Orten überlegt man sich, wie das Problem gelöst werden könnte», so Hösli. Unter anderem macht sich auch der grösste Arbeitgeber der Region – das Kantonsspital Luzern – Gedanken. «Wir haben eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die herausfinden soll, wie wir das regeln könnten», sagt Barbara Flubacher, die Leiterin der Personalabteilung.

Nicht nur Gesundheitsberufe betroffen

Es gelte, eine ganzheitliche Lösung zu finden, meint Flubacher, schliesslich müssten sich nicht nur die Pflegenden und das Ärztepersonal umziehen. «Auch etwa die Leute in der Küche oder die Techniker sind betroffen.» Je nach Beruf brauche man unterschiedlich lange und dem müsse eine künftige Regelung gerecht werden.

Viviane Hösli von der Gewerkschaft begrüsst es, dass man sich beim Kantonsspital mit dem Thema auseinandersetzt. «Es ist zwingend, dass sich etwas ändert», die aktuelle Situation sei untragbar. «In der Lebensmittel- und Pharmabranche ist es schliesslich auch möglich.»

Regelungen in anderen Branchen

Es ist tatsächlich so, dass es in anderen Branchen betreffende Regelungen gibt – auch in der Zentralschweiz. Eine Umfrage bei den zehn grössten Arbeitgeber der Region hat ergeben, dass an den meisten Orten das Umziehen nicht auf Arbeitszeit geht.

Eine wichtige Ausnahme machen die Berufe, wo besonders strikte Hygienevorschriften gelten. Ein Beispiel sind die Migros-Mitarbeitenden, die im luzernischen Dierikon unter sterilen Bedingungen Fleisch abpacken.

So regeln es die zehn grössten Arbeitgeber der Region

OrganisationAnzahl Mitarbeitende in der ZentralschweizGilt das Umkleiden als Arbeitszeit?
Luzerner Kantonsspital7008Nein. Eine Arbeitsgruppe will sich im nächsten Jahr mit einer möglichen Regelung auseinandersetzen.
Migros Luzern6651Ja und Nein. Die meisten Mitarbeitenden können das Umziehen nicht aufschreiben, viele kommen jedoch bereits in der Berufsbekleidung zur Arbeit. Eine Ausnahme gilt für das Personal, das im sogenannten Reinraum unter praktisch sterilen Bedingungen arbeitet und dort etwa Fleisch verpackt. Da geht das Umziehen auf Arbeitszeit.
Coop3680Nein. Den Mitarbeitenden ist es jedoch freigestellt, sich zu Hause umzuziehen und bereits in Arbeitskleidung zu erscheinen.
Post3338Nein. Die Mitarbeitenden kommen bereits in der Arbeitskleidung zur Arbeit.
Roche2724Ja. Betrifft jedoch den Standort Basel, weil die Produktion da ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sich für ihre Arbeit umziehen müssen, erhalten für eine Zeitgutschrift von täglich 10 bis 15 Minuten.
Spitex2707Nein. Den Spitex Kantonalverbänden wäre es zwar frei, eine solche Regelung einzuführen, doch laut der Dachorganisation gilt das Umziehen bis anhin nicht als Arbeitszeit – «soweit uns bekannt ist».
Siemens2157Nein. Umziehen müssen sich die Produktionsmitarbeitenden – rund 350 Personen.
Pilatus Flugzeugwerke2150Nein.
Schindler2142Keine Antwort
Galliker Transport2086Keine Antwort

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