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Zentralschweiz Luzerner Einzelrichter mit mehr Kompetenz ausstatten

Dies schlägt der Luzerner Regierungsrat in seinem Entwurf zur Teilrevision des Justizgesetzes vor. Einzelrichter der erstinstanzlichen Gerichte sollen in Straffällen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten. Die Verfahren sollen dadurch kürzer und günstiger werden.

Heute entscheiden im Kanton Luzern in der ersten Instanz bei Strafsachen die Gerichte in einer Dreierbesetzung. Künftig sollen jene Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal ein oder zwei Jahren fordert, auch Einzelrichter entscheiden können. Dies teilte am Mittwoch die Luzerner Staatskanzlei mit.

Damit sollen das Kriminalgericht und die Bezirksgerichte entlastet werden. Der Regierungsrat erwartet in naher Zukunft Mehrarbeit für die Gerichte. Als Beispiele nennt die Regierung die Strafverschärfung des Bundes «Via sicura», die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder die Umsetzung des Bundesgesetzes beim Schutz von Personen, die von Gewalt betroffen sind.

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