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Zentralschweiz Luzerner Gerichte sollen genauer über ihre Tätigkeit berichten

Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrates will, dass die Gerichte einen Bericht über ihre Arbeit abliefern. Der Regierungsrat und der Kantonsrat sind damit einverstanden.

Bisher haben die Gerichte im Jahresbericht der Regierung und der Verwaltung über ihre Arbeit berichtet. Im Jahr 2014 war der Bericht knapp fünf Seiten lang. Nach Meinung der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) werde diese Art der Berichterstattung qualitativ dem Gewicht der dritten Gewalt des Staatswesens nicht gerecht. Sie verlangt deshalb in einer Motion mehr Transparenz dem Parlament und der Bevölkerung gegenüber.

Einmalig sollen die Gerichte deshalb für das Geschäftsjahr 2015 einen Tätigkeitsbericht erstellen. Danach wolle man entscheiden, ob im Kanton Luzern die gesetzliche Grundlage für eine regelmässig wiederkehrende Berichterstattung der Gerichte geschaffen werden soll.

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Forderung: Tätigkeitsbericht der Gerichte (2.11.2016)
01:45 min
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Kantonsgericht will Bericht abliefern

Das Kantonsgericht erklärt sich bereit, einen solchen Geschäftsbericht zusammen zu stellen. Allerdings sieht das Gericht es als nicht sinnvoll an, den Bericht für das Jahr 2015 zu erstellen, da dieser erst Anfang 2017 vorliegen würde. Es sei zweckmässiger, die Berichterstattung ab dem Jahr 2016 zu tätigen.

Der Regierungsrat beantragt mit Übereinstimmung mit dem Kantonsgericht die Motion als erheblich zu erklären.

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