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Gruppenbild Luzerner Stadtrat
Legende: Der Luzerner Stadtrat mit Stadtpräsident Beat Züsli hinten in der Mitte. zvg
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Zentralschweiz Luzerner Stadtregierung will an fünf Direktionen festhalten

Der Luzerner Stadtrat hat einen Grundsatzentscheid für die Organisation der städtischen Verwaltung gefällt: Er will beim heutigen Modell mit fünf Fachdirektionen bleiben. Eine Direktion alleine für das Präsidium lehnt er ab.

Der Stadtrat beschäftigte sich an einem Sommerseminar mit der Frage, ob die Stadt künftig in einem Organisationsmodell mit Präsidialdirektion oder wie bisher in einem solchen mit fünf Fachdirektionen geführt werden soll.

Dabei sprach sich die Stadtregierung klar für das Modell mit fünf Fachdirektionen aus. Dieses entspreche im Gegensatz zum Modell mit einer Präsidialdirektion und vier Fachdirektionen mehr der politischen Kultur der Stadt, heisst es.

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Züsli: «Kumulation soll vermieten werden» (8.9.2016
02:51 min
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«Eine Präsdialdirektion würde auch den Spielraum der anderen Direktionen stark einschränken», sagt Stadtpräsident Beat Züsli.

«Die Dienststellen müssten auf die verbleibenden Direktionen verteilt werden, das erachten wir als nicht ideal.»

Bei den Direktionen sind punktuelle Änderungen vorgesehen. So soll die Sozialdirektion beispielsweise um den Sicherheitscluster Feuerwehr, Zivilschutz, SIP und Sicherheitsmanager ergänzt werden.

Präsident soll nicht auch Finanzchef sein

Dass der Stadtpräsident gleichzeitig auch die Finanzen unter sich hat, führte in der Stadt Luzern in den letzten Monaten immer wieder zu Diskussionen. Eine Kumulation der zwei Ämter ist laut Stadtrat nicht wünschenswert. Verbieten will es die Stadtregierung jedoch nicht.

Für die rechtswirksame Festschreibung einer solchen einschränkenden Vorschrift wäre ein obligatorisches Referendum notwendig, sagt Beat Züsli. Der Stadtrat aber erachte die Durchführung einer Volksabstimmung zu diesem alleinigen Thema nicht als sinnvoll.

Hingegen sollten klare Aussagen zu dieser nicht gewünschten Kumulation in den Bericht und Antrag aufgenommen werden. Die Vermeidung dieser Unvereinbarkeit solle - wie bereits heute - auch künftig dem Stadtrat überlassen werden.

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