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Neues Energiegesetz Luzern will mehr auf erneuerbare Energien setzen

Im zweiten Anlauf hat es geklappt: Der Kantonsrat Luzern hat das neue Energiegesetz in erster Lesung gutgeheissen.

Im Kantonsrat Luzern haben die bürgerliche Mitte und die Linke einen Konsens gefunden, wie Gebäude umweltfreundlicher betrieben werden können. Der Kantonsrat hat am Dienstag mit 86 zu 24 Stimmen das totalrevidierte Energiegesetz nach erster Lesung gutgeheissen.

Aktuelles Gesetz ist veraltet

Das aktuelle Gesetz stammt aus dem Jahr 1989 und ist gemäss Regierung nicht mehr auf dem neusten technologischen Stand. Eine Revision dränge sich deshalb auf. Sie sei auch durch die hohe Zustimmung der Luzerner zur Energiestrategie 2050 legitimiert.

Fundamental gegen die Vorlage war einzig die SVP. Sie beantragte, das Geschäft nicht zu behandeln. Der Nichteintretensantrag wurde aber mit 83 zu 27 Stimmen abgelehnt.

Das neue Gesetz bringt unter anderem in folgenden Bereichen Änderungen:

  • Es will thermische Netze sowie gemeinsame Heiz- und Kühlanlagen fördern.
  • Neubauten müssen neu einen Gebäudeenergieausweis haben (bestehende Bauten sind neu ausgenommen) und einen Teil der benötigten Energie selbst produzieren. Andernfalls wird eine Ersatzabgabe fällig.
  • Neue elektrische Widerstandsheizungen (beispielsweise Elektro-Radiatoren) werden verboten, die Vorschriften für Elektro-Boiler verschärft.
  • Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wird ausgedehnt.

Der Luzerner Regierungsrat war 2013 im Parlament mit einer ersten Totalrevision des Energiegesetzes am Widerstand der linken und rechten Fraktionen gescheitert. Im Vergleich mit dem damaligen Entwurf wurden die Vorschriften für den Gebäudeenergieausweis gelockert und die Mustervorschriften für die Kantone zusätzlich ins Gesetz aufgenommen.

Nein zur GLP-Initiative

Nachdem 2013 eine Revision des Energiegesetzes im Kantonsrat gescheitert war, reichten die Grünliberalen die Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» ein. Die GLP engagierte sich im Rat dafür, im Gesetz dem Solarstrom mehr Gewicht zu geben. Sie forderte, dass bis 2030 15 Prozent des Luzerner Stromverbrauchs mit Photovoltaikanlagen auf Kantonsgebiet produziert werden. Diese Forderung ist auch Bestandteil der Volksinitiative.

Die bürgerliche Mehrheit lehnte dieses Ziel und die Förderung einer bestimmten Technologie mit 81 zu 27 Stimmen ab. Die FDP stellte sich auf den Standpunkt, dass der Markt entscheiden solle. Regierungsrat Robert Küng mahnte aber, dieses Ziel könnte nur mit Zwang erreicht werden.

Der Rat sprach sich mit 80 zu 28 Stimmen dafür aus, die Initiative abzulehnen. Die Schlussabstimmung zum Volksbegehren wird erst nach der zweiten Lesung des Energiegesetzes im Dezember gefällt.

Für die Grünliberalen ist ein Rückzug ihrer Initiative aber kein Thema. Es gebe an der Gesetzesvorlage nach wie vor grosses Verbesserungspotential, teilten sie mit.

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