Der Kanton Nidwalden arbeitet schon lange an einer Regelung für die Förderung des Tourismus. Ein Versuch, dies mit dem Kanton Obwalden gemeinsam zu tun, scheiterte. Nun fahren beide Kantone wieder einen separaten Kurs.
Der Entwurf, der bis Ende letzter Woche in der Vernehmlassung war, sei als gut beurteilt worden, sagt der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger. Insbesondere werde begrüsst, dass die Gemeinden in der Tourismusförderung viele Kompetenzen erhielten.
Die dezentrale Lösung wird vorgeschlagen, weil die Voraussetzungen in Sachen Tourismus im Kanton Nidwalden sehr unterschiedlich sind. Durchgefallen in der Vernehmlassung ist ein Vorschlag, die Abgaben für Gastrobetriebe unterschiedlich zu gestalten. Hier wird die Regierung laut Filliger Anpassungen vornehmen.
Der Gesetzesentwurf wird im Herbst im Landrat beraten. In Kraft treten soll das Tourismusförderungsgesetz am 1. Januar 2017. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.