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Zentralschweiz Nidwalden: Bessere Bedingungen für Baugenossenschaften

In Nidwalden sollen Baugenossenschaften zur Erstellung von preiswerten Wohnungen animiert werden. Die Gemeinden sollen Zonen festlegen können, in denen gemeinnützige Wohnbauträger bessere Bedingungen haben als die anderen Bauherren.

Dies ist ein Vorschlag des Regierungsrates in seinem Entwurf zu einem Wohnbauförderungsgesetz. Dieses will er bis Mitte Juni in die Vernehmlassung schicken. Die Stimmberechtigen hatten die Regierung vor rund zwei Jahren beauftragt, eine Vorlage zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auszuarbeiten. Damals gab es einen Ja-Stimmen-Anteil von über 70 Prozent zu einer Initiative der SP/Juso.

Die Regierung schlägt vor, den Bau preiswerter Wohnungen zu fördern, indem den Genossenschaften ein Bonus gewährt werden kann. Dieser Bonus soll nur gewährt werden, wenn die gemeinnützigen Wohnbauträger in speziellen, von den Gemeinden bezeichneten Gebieten, bauen. Damit will der Regierungsrat die Autonomie der Gemeinden wahren. Es soll auch keine Verpflichtung zu solchen Zonen geben für die Gemeinden.

Höher und breiter

Der Bonus bestünde darin, dass Baugenossenschaften ihre Grundstücke, die in einer Förderzone liegen, stärker ausnützen können. So soll mehr in die Breite oder ein zusätzliches Geschoss gebaut werden können. Dank der Regelung mit dem zusätzlichen Geschoss sollen auch bestehende Genossenschaftsbauten von diesem Bonus profitieren.

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