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Nidwaldner Landrat entscheidet Regierungsräte sollen Verwaltungsratshonorare abliefern

Nicht im Sinne der Regierung: Der Landrat war der Ansicht, die Honorare gehörten dem Arbeitgeber, also dem Kanton.

Engagiert sich ein Regierungsrat in Ausübung seines Amtes in einem Verwaltungsrat, soll er das gesamte Honorar dem Kanton abliefern müssen. Dies hat der Landrat am Mittwoch mit 29 zu 24 Stimmen entschieden.

Regierungsrat wollte einen Anteil behalten

Das Parlament entschied damit nicht im Sinne des Regierungsrates. Dieser hatte dem Landrat vorgeschlagen, dass er 20 Prozent der amtsbezogenen Verwaltungsratshonorare behalten dürfe. Begründet wurde dies damit, dass das Regierungsamt nur ein 80-Prozent-Pensum sei.

Die Mehrheit im Landrat war aber der Ansicht, dass das ganze Verwaltungsratshonorar dem Arbeitgeber und damit dem Kanton gehöre. Die Arbeit in amtsbezogenen Verwaltungsräten gehöre zur hauptamtlichen Tätigkeit eines Regierungsrates, hiess es.

Weitere Entscheide im Landrat

Eine Motion von Markus Walker (SVP) wurde für dringlich erklärt. Sie forderte, dass bei Finanzvorlagen, bei denen es um mehr als 5 Millionen Franken geht und die somit einer obligatorischen Volksabstimmung unterliegen, nur noch das qualifizierte Mehr gelten solle. Heute ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Das revidierte Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz wurde einstimmig gutgeheissen. Darin wird geregelt, dass Pflegeheime, die ambulante Pflegeleistungen anbieten, tiefer entschädigt werden als die Spitex. Dies, weil keine Anfahrtskosten anfallen würden.

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