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Zentralschweiz Obwalden reglementiert das Campieren neu

Das Gesetz enthält neue Bestimmungen für bestehende Campingplätze. Weiter ist darin festgehalten, wo und wie lange Touristen ihr Zelt und ihre Wohnwagen auch ausserhalb von Campingplätzen aufstellen dürfen.

Der Kantonsrat stellte sich am Donnerstag in erster Lesung deutlich hinter die Schaffung eines Campinggesetzes. Es ersetzt eine alte Verordnung und sieht vor, dass künftig die Gemeinden Bewilligungen für Campingplätze ausstellen.

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Einblick in die turbulente 1. Lesung im Oktober (24.10.2014)
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Sie können unter anderem temporäre Zeltlager für Jugendorganisationen zulassen. Eine Gebühr müssen die Organisatoren dafür explizit nicht zahlen, wie das Parlament bestimmte.

Rückweisung gescheitert

Die Kantonsräte taten sich bei der Beratung einzelner Bestimmungen schwer. Die FDP verlangte die Rückweisung des Gesetzes. Es sei unnötig und mache Grundeigentümern beim Campieren zu starke Vorschriften, sagte Fraktionssprecher Branko Balaban. Er kündigte an, dass die Partei ein Referendum prüfen werde.

Die Mehrheit im Rat hielt jedoch eine gesetzliche Regelung grundsätzlich für notwendig. Der Kantonsrat lehnte die Rückweisung mit 31 gegen 19 Stimmen ab.

Für das Campinggesetz gilt eine Übergangsfrist von zwölf Jahren. Besitzer von Residenzbauten, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, müssen ihre Bauten nicht abbrechen. Das Parlament befürwortete eine Bestandesgarantie.

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