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Zentralschweiz Obwaldner Regierung erklärt Einbürgerung für nichtig

Der Obwaldner Regierungsrat hat eine Einbürgerung aus dem Jahr 2012 für nichtig erklärt. Der heute 22-jährige Mann türkischer Herkunft hatte im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ein strafbares Verhalten sowie seine mangelhafte Integration verschwiegen.

Wie der Regierungsrat mitteilt, ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig. Der Kantonsrat hatte 2012 einem in Obwalden wohnhaften Mann aus der Türkei das Kantonsbürgerrecht erteilt.

Audio
Regierungsrätin Maya Büchi im Gespräch (28.9.2015)
03:48 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 48 Sekunden.

Im September 2013 wurde der Mann wegen Raub und mehrfachem Raubversuch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Taten beging er vor der Einbürgerung.

Gestützt auf das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz eröffnete das kantonale Amt für Justiz in der Folge ein Nichtigerklärungsverfahren.

Laut Gesetz kann eine Einbürgerung innert acht Jahren für nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erworben worden war.

Nach Ansicht der Obwaldner Regierung seien die Einbürgerungsbehörden in einem falschen Glauben gelassen worden, indem der Gesuchsteller die entsprechenden Ereignisse verschwieg.

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