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Zentralschweiz Polizei möchte längere Aufbewahrungsfristen für Videos

Im Fall der verschwundenen Zuger Studentin wurden möglicherweise hilfreiche Videoaufzeichnungen des Bahnhofareals gelöscht. Die SBB hielt sich an die vorgegebene Frist. Verschiedene Polizeikorps wünschten sich aber eine längere Aufbewahrungszeit als die verordneten drei Tage.

Die SBB muss gemäss Bundesverordnung Überwachungsvideos mindestens drei Tage aufbewahren. «Die Mindestaufbewahrungsfrist wurde erst 2010 von einem auf drei Tage erhöht», sagt SBB -Mediensprecher Daniele Pallecchi. Aktuell werden aus Kapazitätsgründen die Daten nach drei Tagen gelöscht.

«Für die Polizei wäre es hilfreich, wenn die Videos länger zur Verfügung stünden, da zum Beispiel Anzeigen oftmals erst nach einigen Tagen erfolgen», begründet Mediensprecher Urs Wigger den Wunsch nach längeren Datenaufbewahrungsfristen.

Audio
Polizei möchte längere Fristen für SBB-Videobänder (Karin Portmann, 09.04.2013)
01:35 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.

SBB will Anliegen aufnehmen

Die SBB habe das Anliegen von mehreren Polizeikorps nach längeren Fristen wahrgenommen. Da man ohnehin im stetigen Austausch sei, werde die Aufbewahrungsfrist nächstens thematisiert.

Die SBB habe aber tausende solcher Aufzeichungseinrichtungen und könne nicht freiwillig die Bänder beliebig länger aufbewahren. Man wolle eine Einheitslösung für die ganze Schweiz, würde aber bei einer verordneten längeren Frist mitziehen, sagt der SBB-Sprecher auf Anfrage des Regionaljournals.

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