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Zentralschweiz Schwyzer Bevölkerung soll den Steuerfuss nicht anfechten können

Im Kanton Schwyz wird der Steuerfuss nicht dem Referendum unterstellt. Der Kantonsrat hat am Mittwoch in der Debatte um das neue Finanzhaushaltsgesetz einen Antrag der SVP abgelehnt. In der Schlussabstimmung verabschiedete er das Gesetz deutlich.

In ihren Wortmeldungen zum neuen Gesetz über den kantonalen Haushalt strichen die Politikerinnen und Politiker viel Positives heraus. So hiess es etwa, das Gesetz sei ein wichtiger Schritt hin zu einer gesunden finanziellen Entwicklung des Kantons. Ausserdem bringe es klarere Zuständigkeiten bei den Ausgaben.

In der Detailberatung beschloss der Kantonsrat, dass es in seiner Kompetenz liegen solle, neue einmalige Ausgaben über 1 Million Franken und jährlich wiederkehrende Ausgaben über 100'000 Franken zu beschliessen.

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Der Schwyzer Kantonsrat stimmt dem Finanzhaushaltsgesetz zu (20.11.2013)
03:07 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 7 Sekunden.

Referendum würde Prozesse bremsen

Im Weiteren stellte sich das Parlament mit 63 zu 32 Stimmen gegen den Antrag der SVP, den Steuerfuss dem Referendum zu unterstellen. Die SVP argumentierte, dass sie die Volksrechte stärken wolle.

Regierungsrat und Ratsmehrheit kritisierten, so bestehe die Gefahr, dass der Kanton zu Jahresbeginn kein rechtskräftiges Budget habe. Ausserdem würde der Budgetierungsprozess erschwert.

In der Schlussabstimmung genehmigte das Schwyzer Parlament das neue Gesetz über den kantonalen Haushalt mit 90 zu 5 Stimmen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

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