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Zentralschweiz Sozialhilfebezüger dürfen nicht mehr für die Wohnung ausgeben

Das Luzerner Stadtparlament hat eine Volksmotion abgelehnt, welche die Obergrenze für die Mietzinsen von Sozialhilfebezügern erhöhen wollte. Wer mehr bezahlt, muss sich unter Umständen eine andere Wohnung suchen.

Vor allem für Menschen über 50 Jahre könne die Obergrenze von 850 Franken für eine Einzelperson schnell zum Problem werden, begründete Heidi Joos ihre Volksmotion: «Ältere Sozialhilfebezüger haben schon genug damit zu tun, eine neue Arbeitsstelle zu finden.»

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Die Debatte im Stadtparlament (14.11.2013)
02:23 min
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Davon seien aber nur wenige Fälle betroffen, hiess es am Donnerstag im Grossen Stadtrat. Man habe wohl Verständnis für diese schwierigen Einzelschicksale, aber es gebe auch Ermessensspielraum.

Sozialdirektor Martin Merki wies darauf hin, dass die städtischen Richtlinien mit den umliegenden Gemeinden vergleichbar seien. Zudem seien die Mieten in der Stadt im Vergleich nicht allzu hoch: «Sozialhilfebezüger finden immer noch eine Wohnung, das zeigen die Zahlen der Zu- und Wegzüge.»

Nur SP und Grüne wollten die Richtwerte überprüfen lassen. Eine Mehrheit des Rates lehnte die Volksmotion aber ab.

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