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Zentralschweiz Stadt Zug einigt sich mit Grundeigentümern

Anfang Dezember 2010 war es, als die Zuger Stadtregierung die Verordnung über die Zonen für günstigen Wohnungsbau erliess. Die Grundeigentümer waren damit nicht einverstanden. Sie befürchteten Raum für Immobilien-Spekulanten. Jetzt ist die Verordnung angepasst und die Grundeigentümer sind zufrieden.

Die überarbeitete Verordnung besagt unter anderem, dass in den vier Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau höchstens 15 Prozent als Wohneigentum realisiert werden dürfen. 35 Prozent sollen preisgünstige Mietwohnungen sein, für den Rest der Zone gibt es keine Wohnungsbeschränkungen.

Immobilien-Spekulanten vorbeugen

Die Verordnung umfasst neu neun Paragraphen. Sie umschreiben unter anderem den zulässigen Wohnraum, definieren die Obergrenzen für Mietzins und Verkauf und halten fest, wie die Mieter und Käufer über die maximale Miete, respektive die Verkaufspreise informiert werden.

Ebenfalls festgelegt ist, dass die Stadt Zug, die Korporationen oder auch Genossenschaften ein limitiertes Vorkaufsrecht haben. «Solche Konkretisierungen hatten die Grundeigentümer in ihrer Beschwerde gefordert. Sie befürchteten, man öffne Immobilien-Spekulanten Tür und Tore», sagte André Wicki, der Vorsteher des Stadtzuger Baudepartements, gegenüber SRF.

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