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Zentralschweiz Strafanzeige gegen Obwaldner Regierung

Am 19. Juni 2012 publizierte die Obwaldner Regierung einen anonymisierten Untersuchungsbericht über das Verschwinden eines Polizisten. Nun wurde eine Strafanzeige gegen den Regierungsrat eingereicht. Er habe mit der Veröffentlichung das Amtsgeheimnis verletzt, so der Vorwurf.

Der Fall des verschollenen Polizisten geht auf den Juni 2010 zurück. Der Mann soll sexuelle Handlungen mit einem Kind begangen haben. Im Juli 2010 verschwand er. Sein Boot wurde führerlos auf dem Vierwaldstättersee gefunden.

Dem Polizeikommandanten wurde vorgeworfen, er habe zivil in Gewässern des Nachbarkantons Nidwalden nach dem vermissten Polizisten gesucht. Ein externer Experte untersuchte die Angelegenheit.

Ehemaliger Bundesanwalt untersucht

Über den Fall gab es zahlreiche Medienberichte. Darauf entschied sich die Obwaldner Regierung, den Untersuchungsbericht im Juni 2012 in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Sie sah den Schritt als unumgänglich an.

Audio
Strafanzeige gegen Obwaldner Regierung (15.11.2013)
02:16 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 16 Sekunden.

Zur jetzigen Strafanzeige sagt der Regierungsrat, er nehme sie zur Kenntnis. Von wem und wann die Anzeige eingereicht wurde, ist nicht bekannt.

Die Obwaldner Oberstaatsanwältin ist in der Sache in den Ausstand getreten. Deshalb untersucht der ehemalige Bundesanwalt Erwin Beyeler aus Schaffhausen als ausserordentlicher Oberstaatsanwalt, ob ein Verfahren gegen die Regierung eröffnet wird.

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