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KESB der Stadt Luzern Streit um Besuchsrecht gibt den Behörden viel Arbeit

Die KESB hat 2016 mehr Fälle bearbeitet als im Vorjahr. Die Zahl der neu angeordneten Massnahmen war aber rückläufig.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern hat nach wie vor viel zu tun. Im Jahr 2016 gingen 1308 neue Anträge bei ihr ein. Das sind fast 10 Prozent mehr als 2015. Im Bereich Kinderschutz stieg die Zahl der Anträge um 18 Prozent auf 613.

Diese Zunahme führt die KESB auf eine «hohe Sensibilisierung» zurück. Die meisten Meldungen gehen von Schulen ein. Diese sind verpflichtet, Fälle zu melden. «Wenn Kinder nicht behütet sind, wenn die Eltern konsequent nicht an die Elternabende kommen, wird dies gemeldet», sagt Angela Marfurt, Präsidentin der KESB der Stadt Luzern.

Meldungen würden aber auch von Ärzten, von der Polizei, von Müttern und Vätern gemacht. Im Bereich Kinderschutz war die KESB im letzten Jahr häufig involviert in Besuchsstreitigkeiten und Unterhaltsregelungen von getrennten Elternpaaren.

Wir prüfen bei jeder Meldung sorgfältig, ob eine Massnahme wirklich nötig ist.
Autor: Angela Marfurt Präsidentin KESB Stadt Luzern

Stellt die KESB fest, dass ein Kind oder ein Erwachsener gefährdet ist, ordnet sie Massnahmen an. 2016 erliess die KESB der Stadt Luzern 247 neue Massnahmen, 17 Prozent weniger als 2015.

Diese Zahlen zeigten, dass nicht alle Anträge in Massnahmen mündeten. «Wir prüfen bei jeder Meldung sorgfältig, ob eine Massnahme wirklich nötig ist», so Angela Marfurt. Im Bereich Kinderschutz werde beispielsweise auch an die Mütter- und Väterberatung vermittelt oder an die Jugend- und Familienberatung.

Mehr ältere und demente Menschen

Bei den Erwachsenen blieb die Fallzahl mit 590 neuen Anträgen stabil. Dazu kamen 105 Anträge zu weiteren Themen, etwa Erbschaften.

Im Bereich Erwachsenenschutz ist die Beistandschaft die einzige mögliche gesetzliche Massnahme. Im vergangenen Jahr war die KESB in diesem Bereich mit einer steigenden Zahl von älteren und dementen Menschen konfrontiert.

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