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Zentralschweiz Strengere Regeln für den Übertritt von der Sek ans Gymnasium

Der Wechsel von der Sekundarschule ans Kurzzeitgymnasium soll im Kanton Luzern nur noch nach der zweiten Klasse möglich sein. Mit dieser Massnahme erhofft sich der Kanton Einsparungen von 2,3 Millionen Franken. Dies geht aus dem Planungsbericht der Regierung hervor.

Heute schaffen zwei Drittel der Sekschülerinnen und -schüler, welche ans Kurzzeitgymnasium wechseln, den Übertritt nach der dritten Klasse. Dies soll künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. In der Regel sollen die Schüler nach der zweiten Klasse wechseln.

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Neue Regeln für den Schulwechsel (01.09.2014)
02:30 min
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Diesen Vorschlag der Regierung hat das Kantonsparlament schon einmal verworfen: Die schärfere Regelung sei eine reine Sparmassnahme, sie schränke die Wahlfreiheit der Jugendlichen ein und mindere die Chancen derjenigen, welche mehr Zeit für den Schulstoff benötigen, befand die Mehrheit. Der Rat beauftragte aber die Regierung, vertiefte Entscheidgrundlagen auszuarbeiten.

«Nicht weniger Übertritte»

Im am Montag präsentierten Planungsbericht bekräftigt die Regierung ihre Pläne. Der Kanton könne so 2,3 Millionen Franken zu Lasten der Gemeinden sparen. Diese würden aber in anderen Bereichen entlastet. Bildungsdirektor Reto Wyss verteidigt das Vorhaben: «Der Kantonsrat kann nicht immer Einsparungen im Bildungswesen verlangen und keine umsetzen wollen. Diese Massnahme hat auf die Bildungsqualität nur marginale Einflüsse.»

Der generelle Übertritt ab der zweiten Sekundarklasse sei heute schon im System vorgesehen, so die Regierung. Im Entlebuch und in anderen Kantonen sei dieses Modell auch schon üblich. «Es ist nicht das Ziel, dass weniger Sekschüler den Übertritt an die Kantonsschule schaffen», erklärt Reto Wyss.

Der Kantonsrat wird den Planungsbericht im November diskutieren.

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