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Vereinbarung für Flugplatz Buochs (29.4.2015)
Aus Regi LU vom 29.04.2015.
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Zentralschweiz Teileinigung zur künftigen Nutzung des Flugplatzes Buochs

Der Kanton Nidwalden, Korporationen und Gemeinden haben sich in einer Vereinbarung auf Eckwerte geeinigt, wie der Flugplatz Buochs genutzt werden soll. Dieses Papier haben aber unter anderem die Pilatus-Werke und der Schutzverband wegen unterschiedlicher Auffassungen nicht unterzeichnet.

Die «Vereinbarung zu den Grundsätzen für die Entwicklung des Flugplatzes Nidwalden» haben neben dem Kanton und den Korporationen Buochs, Stans und Ennetbürgen vergangene Woche auch die entsprechenden Gemeinden unterzeichnet, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Vor allem Werkflugplatz für Pilatuswerke

Gemäss der Vereinbarung soll das Flugfeld vor allem als Werkflugplatz für den Flugzeubauer Pilatus weiter betrieben werden. Der Segelflugverein und Helikopter für Rettungs- und Transportflüge erhalten demnach ebenfalls Zugang. Eine Helikopterbasis für Touristenflüge wird nicht erlaubt.

Die Zahl der maximalen jährlichen Flugbewegungen von heute 25'000 soll auf 20'000 sinken. Der Kanton Nidwalden soll einen Vorschlag bis Ende 2015 vorlegen. Zur Diskussion stehen Varianten mit Arealentwicklungen im Süden respektive im Norden des Flugfelds.

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