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Tötungsdelikt in Schattdorf Das Bundesgericht bestätigt das Urteil

Der Täter erhält wegen vorsätzlicher Tötung und Diebstahls eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Der Mann, der im März 2013 den Wirt des Restaurants Mühle in Schattdorf mit einem Messer tötete, muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und Diebstahls bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft Uri beantragte eine Verurteilung wegen Mordes. Ausserdem forderte die Staatsanwaltschaft in ihrer Beschwerde, der Täter sei zudem wegen qualifizierten Raubes und somit zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren zu verurteilen.

Das Bundesgericht ist in einem am Freitag publizierten Entscheid jedoch den Argumenten des Urner Obergerichts gefolgt, das den Täter 2015 zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Es hält fest, dass es zu wenig Indizien für einen Raubmord gebe.

Der Täter hatte bei seinem Opfer schon als Aushilfskoch gearbeitet. In der Tatnacht war er im Restaurant. Er verliess das Lokal nach Mitternacht als letzter Gast. Mit einem Messer begab sich der Mann auf den Friedhof, wo er das Grab seines Vaters besuchte.

Erst danach kehrte er ins Restaurant zurück, wo er den Wirt mit zahlreichen Messerstichen tötete. Bevor er die Gaststube verliess, nahm er eine Tasche mit fast 9000 Franken an sich.

Audio
Das Bundesgericht folgt dem Urner Obergericht
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 08.06.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 25 Sekunden.

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