Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Tourismuszone Luzern Etappensieg für das Hotel Europe

Das Kantonsgericht muss sich nochmals mit der Zuteilung des Hotels Europe zur Tourismuszone der Stadt Luzern befassen.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Hotels gutgeheissen, weil das Kantonsgericht sich mit wesentlichen Punkten nicht auseinandergesetzt hat. Die Lausanner Richter halten in einem am Mittwoch publizierten Entscheid fest, dass verschiedene Rügen des Hotels berechtigt seien.

Nicht öffentlich zugänglich

Die Zuweisung zur Tourismuszone sieht unter anderem vor, dass das Erdgeschoss für das Publikum zugänglich sein muss. Die Räumlichkeiten des Grand Hotel Europe im Erdgeschoss sind jedoch nur für die Hotel- und Kongressgäste vorgesehen. Die Bewirtung von zusätzlichen Gästen findet nicht statt.

Aus diesem Grund brachte das Hotel vor Bundesgericht vor, dass die Zuweisung zur Tourismuszone eine Änderung des Betriebskonzepts bedingen würde. Das hätte bauliche Massnahmen im Erdgeschoss und auf anderen Etagen zur Folge.

Mit diesen Aspekten hat sich das Kantonsgericht nicht auseinandergesetzt, was es nun nachholen muss. Auch hat es gemäss Bundesgericht die Lage des Grand Hotel Europe nicht in seine Überlegungen einbezogen. Das Hotel liegt nicht direkt an der Seepromenade, wie andere Hotels, die der Tourismuszone zugewiesen wurden.

Auch andere Hotels wehrten sich

Das Kantonsgericht hatte das Verfahren zum Grand Hotel Europe sistiert, bis das Bundesgericht über die Beschwerde des Schweizerhofs im November 2016 entschieden hatte.

Auch der «Schweizerhof» wehrte sich gegen die Zuteilung in die neu geschaffene Hotelzone. In diesem Fall erachtete das Bundesgericht die Einreihung in diese Zone jedoch als zulässig.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel