Der ehemalige Bundesanwalt Erwin Beyeler war im November 2013 vom Obwaldner Kantonsgericht mit der Untersuchung betraut worden, nachdem eine Strafanzeige gegen den Regierungsrat eingereicht worden war.
Der Regierungsrat hatte im Juni 2012 einen Untersuchungsbericht des ehemaligen Bundesstrafgerichtspräsidenten Alex Staub anonymisiert veröffentlicht. Im Bericht ging es um Vorwürfe gegen den Polizeikommandanten. Dieser habe 2010 bei der Suche nach einem verschwundenen Kantonspolizisten unprofessionell gehandelt.
Gegen den Kantonspolizisten war ein Strafverfahren hängig. Die Obwaldner Regierung veröffentlichte das Papier, weil der Fall in verschiedenen Medien aufgegriffen worden war. Beyeler kam nun zum Schluss, dass die Regierung mit der Publikation das Amtsgeheimnis nicht verletzt habe.
Die Obwaldner Regierung sei erleichtert über Einstellung des Verfahrens, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.