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Zentralschweiz Verwaltungsratsmandate: Unterschiedliche Regeln in den Kantonen

Regierungsräte, die Entschädigungen aus Verwaltungsratsmandaten in den eigenen Sack stecken oder Honorare nicht korrekt abrechnen, geben in Basel viel zu reden. In den Zentralschweizer Kantonen herrschen unterschiedliche Regeln, ob Regierungsmitglieder Honorare in die Staatskasse abliefern müssen.

Die Mitglieder der Luzerner Regierung sitzen beispielsweise im Verwaltungsrat der Centralschweizerischen Kraftwerke CKW. Sie sind von Amtes wegen in dieser Position. «Deshalb ist klar: Alle Entschädigungen fliessen direkt in die Luzerner Staatskasse», sagt Roland Haas, Leiter der Dienststelle Personal auf Anfrage des «Regionaljournals Zentralschweiz».

Fälle, bei denen Honorare für Referate nicht korrekt verrechnet wurden – wie aktuell in Basel – habe es im Kanton Luzern noch nie gegeben. Der Grund: «Wenn Regierungsräte als Referenten auftreten, dann reden sie gratis und verlangen kein Honorar», sagt Roland Haas.

Schwyzer Regierung entscheidet autonom

Während in Luzern das Geld aus Verwaltungsratstätigkeiten der Regierungsräte in die Staatskasse fliesst, ist dies im Kanton Schwyz anders geregelt. Auch Schwyzer Regierungsräte sitzen von Amtes wegen in Verwaltungsräten – beispielsweise bei der Südostbahn.

«Dabei entscheidet die Gesamtregierung darüber, ob die Honorare behalten werden können oder nicht, sagt Marco Zürcher», Leiter des Personalamts des Kantons Schwyz. Sämtliche Nebenbeschäftigungen würden offen gelegt. Im Gremium wird dann entschieden, was mit den Honoraren passiert.

Audio
Die Regeln bei Honoraren in den Kantonen (8.1.2014)
03:03 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 3 Sekunden.

Im Kanton Zug wiederum sind Entschädigungen für Regierungsräte im Gesetz klar geregelt.

Wer von Amtes wegen in einem Verwaltungsrat sitzt – zum Beispiel bei der Zuger Pensionskasse – muss diesen in die Staatskasse einzahlen. Sitzungsgelder bis zu 300 Franken pro Sitzung können Mitglieder der Regierung hingegen behalten.

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