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Zentralschweiz Zuger Parlament will obligatorische Kurtaxe

Im Kanton Zug sollen künftig alle Gemeinden für Hotelübernachtungen eine Abgabe von 90 Rappen bis 2 Franken pro Person und Logiernacht erheben. Ein Teil der Abgabe soll dem Verein Zug Tourismus zugute kommen, wie der Kantonsrat am Donnerstag mit 48 zu 23 Stimmen beschloss.

Seit 1990 können die Gemeinden eine Beherbergungsabgabe von bis zu zwei Franken erheben, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Sieben Gemeinden haben die Abgabe eingeführt und erheben zwischen 70 Rappen und 1.50 Franken.

Es sei sinnvoll, nun alle Gemeinden zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe zu verpflichten, fand eine Mehrheit des Kantonsrates. Und mindestens 45 Rappen pro Logiernacht seien an die kantonale Tourismusorganisation zu überweisen. Zug Tourismus erhalte dadurch einen Sockelbeitrag von rund 40'000 Franken für das Gesamtmarketing im Kanton.

Kantonsbeitrag bleibt gleich

Der Kantonsbeitrag für Zug Tourismus soll - trotz stärkerer finanzieller Beteiligung durch die Branche - unverändert bleiben. Die Finanzlage des Vereins sei nach wie vor aufgrund des geringen Eigenkapitals angespannt, hatte der Regierungsrat in seinem Bericht festgehalten. Im Kanton Zug gibt es 33 Hotels mit 1884 Betten. In den nächsten Jahren sollen 100 bis 200 Hotelbetten dazukommen.

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