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Zentralschweiz Zuger Regierung will den Denkmalschutz neu organisieren

Mit der Revision des Denkmalschutzgesetzes will der Zuger Regierungsrat künftig deutlich weniger Objekte ins Inventar der schützenswerten Denkmäler aufnehmen. Zudem sollen die Gemeinden bei der Unterschutzstellung von Objekten verbindlicher mitwirken.

Der Zuger Regierungsrat will einen Paradigmenwechsel beim Denkmalschutz, künftig sollen nur noch jene Objekte inventarisiert werden, bei denen die Chancen «sehr hoch» sind, dass sie am Ende die Kriterien für eine Unterschutzstellung erfüllen werden, teilte die Direktion des Innern am Montag mit.

Der Regierungsrat möchte einerseits die Mitsprache und Verantwortung der Gemeinden in denkmalpflegerischen Belangen stärken. Andererseits möchte er darauf hinwirken, dass bei den Gemeinden eine Sensibilisierung für erhaltenswerte Liegenschaften stattfindet und diese bei der Ortsbildgestaltung einfliesst.

In Zukunft soll der Regierungsrat über eine Unterschutzstellung entscheiden, wenn es zu keiner Einigung zwischen den Eigentümern und der Standortgemeinde kommt. Der Gesetzgebungsprozess steht allerdings erst am Anfang. Entscheiden wird der Kantonsrat voraussichtlich im Frühjahr 2018.

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