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Zurück auf Feld 1 Welche Auswirkungen der Zonen-Entscheid von Vitznau hat

Hat die Ablehnung der Ortsplanung Signalwirkung auf andere Gemeinden? Das Thema Auszonung als heisses Eisen.

Die Stimmberechtigten der Luzerner Gemeinde Vitznau haben am Sonntag die revidierte Ortsplanung mit 59 Prozent deutlich bachab geschickt. Grosser Streitpunkt war im Vorfeld die geplante Rückzonung von 56'000 Quadratmetern Bauland.

Dieser Entscheid werde von anderen Gemeinden sicher genau beobachtet. Dieser Meinung ist Mike Siegrist, Leiter der Abteilung Raumentwicklung beim Kanton Luzern. Bis im Jahr 2023 müssen die Luzerner Gemeinden nämlich ihre Ortsplanungen revidiert haben.

Rückzonungen können für die Gemeinde aber auch eine Chance sein.
Autor: Mike SiegristKantonsplaner Kanton Luzern

Dass bei Grundstückbesitzern, deren Bauland rückgezont wird, der Widerstand gross sei, sei aus subjektiver Sicht zwar verständlich. «Rückzonungen, die aus raumplanerischer Sicht nötig sind, können für die Gemeinde aber auch eine Chance sein», sagt Mike Siegrist. So werde nämlich andernorts wieder Spielraum geschaffen, damit beispielsweise im Zentrum wieder mehr eingezont werden könne.

«Wenn man diese Rückzonungen nicht machen kann, kann dies zu einer Blockierung der ganzen Ortsplanung führen und letztlich möglicherweise zu einem Baustopp in einer Gemeinde», sagt Mike Siegrist weiter.

Dies könne nicht im Interesse der ganzen Gemeinde sein. Dieses Argument müsse bei künftigen Abstimmungen zu Ortsplanungen mehr gewichtet werden. Der Luzerner Kantonsplaner ist zuversichtlich, dass die meisten Gemeinden ihre Ortsplanungen bis im Jahr 2023 revidiert haben werden.

Deshalb müssen die Gemeinden handeln

Über allem steht das neue Raumplanungsgesetz des Bundes. Das Schweizer Stimmvolk hat 2013 deutlich Ja dazu gesagt, dass hierzulande künftig haushälterisch mit dem Boden umgegangen werden soll – dass man also mehr in die Höhe baut und weniger auf der grünen Wiese. Ausserdem soll weniger Bauland gehortet werden. Auch in den Zentralschweizer Kantonen erfuhr die Vorlage 2013 hohe Zustimmung: Beispielsweise lag der Ja-Anteil im Kanton Zug bei 71 Prozent, in Luzern waren es 68 Prozent.

Aus diesem Ja zum Raumplanungsgesetz ergaben sich in der Folge quasi Hausaufgaben für die Kantone – sie mussten ihre Richtpläne anpassen. Der Kanton Luzern beispielsweise definierte, in welchen Gebieten in den nächsten zehn Jahren mehr und wo weniger Bauland zur Verfügung stehen solle: So soll vor allem in den Agglomerationen und entlang der Hauptverkehrsachsen ein Wachstum möglich sein. Gleichzeitig gab der Kanton den Gemeinden den Auftrag, ihre Ortspläne zu überarbeiten. Dort, wo zu viel Bauland vorhanden ist, sei Land auszuzonen.

Bis im Jahr 2023 müssen die Gemeinden soweit sein. Wenn es zu Auszonungen kommt, können Grundbesitzer entschädigt werden. Für solche Fälle hat der Kanton Luzern einen Fonds installiert. Er wird mit Geld geäufnet, das aus der sogenannten Mehrwertabgabe stammt. Denn wenn ein Grundstück auf einmal wertvoller wird, weil es zu Bauland wird, muss der Besitzer 20 Prozent der Wertsteigerung dem Kanton abgeben.

Das Luzerner Kantonsparlament hat diese Regelung im Sommer 2017 genehmigt. Auch die Regierungen der anderen Zentralschweizer Kantone haben ihren Parlamenten diese 20-Prozent-Lösung vorgeschlagen. Aufgrund dieser Vorgaben sind die Gemeinden also stark gefordert.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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Porträt des Luzerner Kantonsplaners Mike Siegrist.
Legende: zvg

Mike Siegrist ist Leiter der Abteilung Raumentwicklung des Kantons Luzern. Zu seinen Kerngebieten gehören auch die Themen Richtplan und Aggloprogramm.

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